Kapitalbeteiligung
- klassisch -
Mit Unternehmensbeteiligung oder Kapitalbeteiligung bezeichnet
man den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen. Der Kapitaleigner
wird bei Beteiligung an einer Aktiengesellschaft als Aktionär
bezeichnet, bei der Beteiligung an Genossenschaften als Genosse,
bei Beteiligung an anderen Unternehmensformen in der Regel
als Gesellschafter.
Der Begriff der Beteiligung bezieht sich zunächst auf den
Anteil, den der Kapitaleigner am Nominalkapital erwirbt. Da
aber die Beteiligung am Nominalkapital die Beteiligung am
Gesamtwert des Unternehmens repräsentiert, der in der Regel
deutlich höher als die Summe des Nominalkapitals liegt, wird
der Kaufpreis eines Unternehmensanteils in der Regel deutlich
über dem Nominalwert liegen. Vor diesem Hintergrund wird häufig
von der Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens gesprochen,
was aber nur richtig ist, wenn der Wert des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals dem Unternehmenswert entspricht
oder wenn man einen erweiterten Eigenkapitalbegriff verwendet.
In der Regel wird das Unternehmen über stille Reserven und
/ oder steigende Ertragsaussichten in der Zukunft verfügen,
weshalb der Unternehmenswert höher als das in der Bilanz ausgewiesene
Eigenkapital liegt.
Wird ein Anteil nicht von einem anderen Kapitaleigner sondern
direkt vom Unternehmen erworben, das ihn erst neu durch eine
Kapitalerhöhung geschaffen hat, so wird die Differenz von
Ausgabepreis und Nominalwert als Aufgeld bezeichnet.
Teilweise wird eine gewisse Größe der Beteiligung vorausgesetzt,
bevor von einer Kapitalbeteiligung gesprochen wird.
Seitenanfang
|